Impressum
Verantwortlicher Herausgeber
Schaus ATM sàrl
Maison 17
L-9641 Brachtenbach
LUXEMBOURG
Tel.: 99 43 12
Fax: 94 93 06
Gsm: 621 14 35 54
Email: info@schaus-atm.lu
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Allgemeine Verkaufsbedingungen
- Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Bedingungen regeln jeden zwischen Schaus ATM und deren Kunden geschlossenen Kaufvertrag sowie jedes Preisangebot von Schaus ATM, außer im Falle schriftlich vereinbarter, ausdrücklicher Ausnahmen. Die Kataloge, Prospekte und Werbepublikationen von Schaus ATM dienen allein der Information und haben für sie keine bindende Wirkung, wobei Schaus ATM sich vorbehält, diese jederzeit zu verändern. Die Anwendung (allgemeiner) Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, und zwar auch im Falle, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden. - Annahme der Angebote und Bestellungen
Angebote und Bestellungen sind für Schaus ATM erst verbindlich, nachdem sie von einem zur Abgabe bindender Zusagen im Namen von Schaus ATM bevollmächtigten Vertreter akzeptiert wurden. - Lieferfrist
Sämtliche Lieferfristen werden nur zur Information angegeben und haben keine bindende Wirkung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart. Lieferverzögerungen berechtigen zu keinerlei Ausgleichszahlungen und zu keiner Kündigung des Vertrags. - Verwendung der Ware
Hinsichtlich der Qualität des zu liefernden Produkts besteht die einzige Verpflichtung von Schaus ATM in der Lieferung der vereinbarten Produktqualität. Schaus ATM gewährt somit keinerlei Garantie hinsichtlich der Verkaufsmöglichkeiten, noch hinsichtlich der Eignung für bestimmte Anwendungen. Falls die Qualität des zu liefernden Produkts nicht vorgegeben wurde, ist Schaus ATM zur Lieferung derjenigen Qualität, die zum Lieferzeitpunkt der Produktionsqualität der Produktionsanlage entspricht, berechtigt. Die Spezifikation der dem Kunden zur Verfügung gestellten Produktproben gilt nur als Spezifikation für die Lieferung, wenn diese Spezifikation ausdrücklich als Spezifikation für die Lieferung bezeichnet wurde.
Der Kunde erklärt, dass er Kenntnis von allen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Lagerung und Verwendung der von Schaus ATM gelieferten Waren hat. Im Falle dass Schaus ATM den Kunden mit dem Weiterverkauf ihrer Waren beauftragt hat, verpflichtet sich der Kunde, diese in den gelieferten Verpackungen oder, sofern nicht vorhanden, in den vorab von Schaus ATM genehmigten Verpackungen zu liefern. Allgemein verpflichtet sich der Kunde zur Lieferung von Waren unter Einhaltung von Lieferbedingungen, durch die der Ruf von Schaus ATM, ihrer Produkte und ihrer Marken nicht geschädigt werden kann. Im Falle der Verletzung einer dieser Bestimmungen ist Schaus ATM berechtigt, den Vertrag zu kündigen und gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen. - Preis
Die Lieferung erfolgt gemäß den am Tag der Lieferung gültigen Preislisten von Schaus ATM, sofern nichts anderes vereinbart ist. - Zahlungen
Die Zahlung muss zum Zeitpunkt der Lieferung oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen ohne Verrechnung oder Abzug von Rückvergütungen oder Nachlässen erfolgen. Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung fallen auf alle zur Fälligkeit ausstehenden Beträge vollrechtlich und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen zu dem durch Artikel 3 und 5 des Gesetzes vom 18.04.2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgesehenen Zinssatz an. In Anwendung der vorgenannten Artikel fallen für Forderungen aus geschäftlichen Transaktionen zum Folgetag des im Vertrag vereinbarten Zahlungstermins bzw. des Enddatums der im Vertrag vereinbarten Zahlungsfrist vollrechtlich fällige Verzugszinsen zum Leitzins der Europäischen Zentralbank, zuzüglich der Marge, wie zu Beginn jedes Halbjahres im Mémorial B veröffentlicht, an.
Bei Verkäufen an Privatpersonen fallen auf alle zum Fälligkeitstermin ausstehenden Beträge vollrechtlich und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 10 % an.
Im Falle der verspäteten Zahlung einer oder mehrerer Rechnungen sind die übrigen Rechnungen, auch wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, direkt fällig, darüber hinaus ist Schaus ATM berechtigt, für die folgende Lieferung, auch wenn anderes vereinbart war, Barzahlung bei Lieferung zu verlangen.
Die Zahlungen werden der oder den vom Kunden in seinem Zahlungsauftrag angegebenen Rechnung(en) zugeordnet, sofern diese Rechnungen mit der Zahlung vollständig beglichen werden. Falls die Rechnung, auf die sich die Zahlung bezieht, im Zahlungsauftrag des Kunden nicht angegeben ist, wird die Zahlung der ältesten unbezahlten Rechnung zugeordnet.
Im Falle der Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Verkäufer unter anderem berechtigt, die Lieferungen unverzüglich auszusetzen. - Strafzahlung
Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung einer Rechnung zu ihrem Fälligkeitstermin ist vollrechtlich und ohne vorherige Mahnung eine Strafzahlung in Höhe von 20 % des Verkaufspreises, mindestens jedoch 50 €, geschuldet.
Geleistete Abschlagszahlungen werden nicht erstattet und werden, auch wenn sie mehr als 20 % des Verkaufspreises betragen, als Strafzahlungen verwendet. - Quittierung auf der Rechnung
Bei Barzahlung an den Lieferanten gilt die Rechnung durch dessen Unterschrift als quittiert, jedoch nur für den Betrag, der von ihm in Worten auf der Originalrechnung und auf dem Zweitexemplar der Rechnung, welches vom Kunden zur Bestätigung des Erhalts unterzeichnet wurde und in Besitz von Schaus ATM verbleibt, notiert wurde. Eine Zahlung per Scheck ist nicht zulässig. - Steuern und Abgaben
Sämtliche Gebühren, Steuern und Abgaben jeglicher Art, die vom luxemburgischen Staat oder jeder anderen Behörde auf die gelieferte Ware oder aufgrund des Verkaufs gegenwärtig oder künftig erhoben werden, gehen zulasten des Käufers. - Annahme der Ware
Jede Lieferung erfolgt am vereinbarten Ort. Sofern nichts anderes festgelegt ist, werden unsere Waren nach Wahl unserer Gesellschaft entweder durch Dritte oder von uns selbst versandt und frei Zielort verkauft.
Im Falle einer Anlieferung am Zielort erfolgt die Lieferung durch Schaus ATM oder deren Spediteur unter Verwendung einer üblichen Transportart mit entsprechenden Ausrüstungen an einen mit eigenen Mitteln angemessen erreichbaren Zielort. Der Kunde ist verpflichtet, Menge, Gewicht und Qualität der Ware bei Eintreffen bzw. bei Einsatz von Schuten beim Verladen zu prüfen. Sämtliche Reklamationen wegen Schäden, Auslaufen, vollständigen oder teilweisen Verlusts, mangelnder Qualität sind bei der Annahme gegenüber dem Lieferpersonal zu stellen und auf dem vom Kunden zur Annahmebestätigung zu unterzeichnenden Dokument zu vermerken. Das Fehlen einer Mängelrüge oder eines Vorbehalts des Käufers gilt als Abnahme der Menge und Qualität der erhaltenen Ware. In jedem Fall sind Reklamationen nur schriftlich und innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach deren Erkennen zulässig. - Hinderungsgründe – höhere Gewalt
Schaus ATM ist nicht zur Lieferung verpflichtet, sofern die Ausführung des Auftrags vollständig oder teilweise durch Eintreten, entweder bei ihr selbst oder bei einem ihrer üblichen Lieferanten, eines zufälligen Ereignisses, eines Falles höherer Gewalt oder jeder anderen von ihrem Willen unabhängigen Ursache, wie zum Beispiel Eingriff von hoher Hand, Schwierigkeit oder Unterbrechung der Belieferung mit Endprodukten oder Rohstoffen, verhindert oder verzögert wird. - Garantie / Haftung
Schaus ATM haftet gegenüber dem Kunden für alle versteckten Mängel der gelieferten Ware für eine Dauer von sechs Monaten ab der Lieferung. Für diese Mängelhaftung sowie allgemein ist die Haftung von Schaus ATM auf den Austausch des Produkts oder die Erstattung des berechneten Preises, unter Ausschluss aller sonstigen Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen, beschränkt. Schaus ATM haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich geschäftlicher Schäden wie zum Beispiel Personalkosten, Rufschädigung, verminderte Zuverlässigkeit, entgangener Gewinn oder wirtschaftliche Verluste usw. Der Kunde wird Schaus ATM von allen Entschädigungsforderungen Dritter freistellen.
Sämtliche Dienstleistungen, Informationen und Empfehlungen von Schaus ATM hinsichtlich einer Ware oder einer Nutzungs-, Lagerungs- oder Transportart der Waren werden gemäß ihren Möglichkeiten zur Verfügung gestellt bzw. erbracht, Schaus ATM übernimmt keinerlei Verantwortung bei Unrichtigkeit dieser Informationen oder Empfehlungen oder im Zusammenhang mit eventuellen Mängeln der erbrachten Dienstleistungen. - Eigentumsvorbehalt
Der Übergang des Eigentums an den gelieferten Produkten ist bis zur vollständigen Bezahlung des Preises ausgesetzt. - Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Verkäufe unterliegen luxemburgischem Recht.
Erfüllungsort der Verpflichtungen aus den genannten Verkäufen ist der Gesellschaftssitz von Schaus ATM.
Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und/oder der Ausführung der Verträge unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Diekirch bzw. Luxemburg.
Schaus ATM behält sich jedoch das Recht vor, das Gericht am Sitz oder Wohnort des Kunden anzurufen.